Die niederländische Glücksspielbehörde Kansspelautoriteit (Ksa) nimmt einen Spieleanbieter in die Pflicht. Endorphina muss dafür sorgen, dass seine Spiele nicht mehr auf illegalen Casino-Seiten für niederländische Spieler auftauchen.
Die Ksa hat dazu am 2. November 2026 eine sogenannte bindende Anweisung veröffentlicht. Sie richtet sich an die Endorphina Limited mit Sitz in Malta und die Endorphina Ltd. in Zypern.
Spiele auf unlizenzierten Seiten
Die Behörde hatte den Markt von Januar bis September 2026 überwacht. Dabei fanden die Prüfer Endorphina-Spiele auf 27 Websites ohne niederländische Lizenz, die sich gezielt an Spieler in den Niederlanden richteten.
Ein Branchenbericht nennt unter Berufung auf Unterlagen 28 Seiten, die Angaben weichen also leicht voneinander ab. Laut diesem Bericht gehören mehrere der Seiten zum Netzwerk der EOD Code SRL, die hinter Instantcasino steht.
Gegen EOD Code hatte die Ksa erst am 22. Oktober eine Rekordstrafe von 37,25 Millionen Euro verhängt. Auch bei Kontrollen Ende September waren Endorphina-Spiele laut Ksa noch auf mehreren illegalen Seiten erreichbar, obwohl der Anbieter bereits Maßnahmen ergriffen hatte.
Was die Ksa verlangt
Endorphina muss nun angemessene technische und vertragliche Maßnahmen ergreifen. Laut den Berichten verweist die Behörde dabei auf Lizenzbedingungen, Vertriebsverträge und Geoblocking als mögliche Werkzeuge.
Eine Geldstrafe ist mit der Anweisung nicht verbunden. Endorphina kann innerhalb von sechs Wochen Einspruch einlegen, die Anweisung gilt aber auch während der Prüfung weiter.
Rechtliche Grundlage
Die Ksa stützt sich auf das niederländische Glücksspielgesetz Wet op de kansspelen. Es verbietet nicht nur das Anbieten von Glücksspiel ohne Lizenz, sondern auch die Förderung der Teilnahme an solchen Angeboten.
Nach Artikel 34n darf die Behörde bindende Anweisungen an Dienstleister erteilen, die wesentliche Bestandteile eines Online-Glücksspielsystems liefern. Dazu zählen aus Sicht der Ksa auch Spieleanbieter.
Endorphina hatte argumentiert, als B2B-Anbieter biete man Spielern in den Niederlanden selbst kein Glücksspiel an. Zudem verwies das Unternehmen auf getrennte Gesellschaften und eine mögliche Verbreitung der Spiele durch Dritte ohne Erlaubnis. Die Ksa ließ diese Argumente nicht gelten.
Bewährtes Instrument der Ksa
Bindende Anweisungen setzt die Ksa nicht zum ersten Mal ein. Bereits im Februar 2024 verpflichtete sie den Hosting-Anbieter DigitalOcean, die Verstöße zweier gehosteter Websites mit Werbung für illegales Glücksspiel zu beenden. Die Betreiber der Seiten hatte die Behörde zuvor nicht ermitteln können.
Diesmal setzt die Behörde direkt bei einem Spieleanbieter an und damit bei einem Glied der Lieferkette, das die illegalen Seiten mit Inhalten versorgt. Laut den Berichten kam es für die Anweisung auch nicht darauf an, ob Endorphina von der Nutzung auf den illegalen Seiten wusste.
Was das für Spieler bedeutet
Für Spieler in Deutschland, Österreich und der Schweiz ändert sich durch die Anweisung direkt nichts, denn sie gilt nur für den niederländischen Markt. Der Fall zeigt aber, dass die Ksa beim Kampf gegen illegale Angebote auch bei den Zulieferern ansetzt.
Laut einer juristischen Einordnung zur Entscheidung ist der B2B-Status damit kein vollständiger Schutz mehr. Spieleanbieter müssen künftig nachweisen, dass sie die Verbreitung ihrer Titel kontrollieren und auf Missbrauch reagieren.
Für Spieler in den Niederlanden sollen Endorphina-Spiele auf illegalen Seiten damit nicht mehr erreichbar sein. Offen ist, ob Endorphina Einspruch einlegt und ob die Ksa weitere Spieleanbieter ins Visier nimmt.